Tüv Asu Au Abnahme mit Pflanzenoel Umruestung statt herkoemlich mit Dieselkraftstoff

Muss ich nach der Umrüstung zum TÜV oder AU?

Nach StVZO § 19 Abs. 2 erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, wenn "Änderungen vorgenommen werden,
durch die das Abgas- und Geräuschverhalten beeinflusst wird". Insbesondere Änderungen an Einspritzanlage und -düsen
sowie Veränderungen an der Motorsteuerung führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn kein erforderliches
Gutachten (z. B. von TÜV oder DEKRA) zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis vorhanden ist.
Ein Fahrzeug, das ohne Betriebserlaubnis betrieben wird, besitzt keinen Versicherungsschutz!


Bei der Fahrzeugumrüstung, bei uns oder unseren Partnerbetrieben, wird die Abnahme
der erforderlichen Komponenten und des Einbaus immer durchgeführt. Sie erhalten das Abnahmeprotokoll
der TÜV Organisation bei der Übergabe des Fahrzeuges.

Eine gesonderte Abgasuntersuchung ist nicht notwendig, da an abgasrelevanten Bauteilen
wie Einspritzdüsen oder Steuerelektronik nichts geändert wird. 

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