
Ist es überhaupt erlaubt Pflanzenöl zu fahren?
In der StVZO § 19 - 24 Ergänzung ist das
"Fortbestehen der
Betriebserlaubnis mit Rapsöl oder Rapsölmethylester" definiert. Dort
steht: "Die Betriebserlaubnis eines Dieselfahrzeugs erlischt nicht, wenn
das Fahrzeug anstelle von Dieselkraftstoff mit Rapsöl oder
Rapsölmethylester (RME) betrieben wird. Eine rechtliche Handhabe, den
Betrieb von Kraftfahrzeugen mit in Frage gestellten Kraftstoffen zu
untersagen bzw. einen Abgastest mit einem vom Referenzkraftstoff bei
der Typprüfung abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht."